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Nebenprodukte (Definition der EU-Abfallrahmenrichtlinie)
Ein Stoff oder Gegenstand, der bzw. der das Ergebnis eines Produktionsprozesses ist, dessen primäres Ziel nicht die Herstellung dieses Gegenstands ist.
Anmerkung: Ein Produktionsrückstand oder Nebenstrom kann den Status eines Nebenprodukts erhalten, wenn er die in der EU-Abfallrahmenrichtlinie festgelegten Kriterien erfüllt: Seine weitere Verwendung ist sicher, er kann ohne weitere Verarbeitung außer der üblichen industriellen Praxis direkt verwendet werden, er wird als integraler Bestandteil eines Produktionsprozesses hergestellt und seine weitere Verwendung ist rechtmäßig.
Dieser Begriff wird in verschiedenen UPM Geschäftsbereichen häufig synonym mit Nebenströmen, Rückständen* oder im Fall von UPM Fibres mit "Bioströmen" verwechselt.
*Hinweis: Für die Zwecke der UPM Unternehmen, die Rückstände im Rahmen der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) verwenden, haben Rückstände und Nebenprodukte unterschiedliche Bedeutungen. Im Idealfall sollten andere Unternehmen, wenn möglich, die Verwendung von "Rückständen" vermeiden, um diese Verwechslung zu beseitigen.
Circular Economy and Biochemicals