Go back
Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft (Definition der EU-Abfallrahmenrichtlinie)
Bestimmte Abfälle können aufhören, Abfall zu sein, und zu einem Produkt werden, wenn siedie in der EU-Abfallrahmenrichtlinie festgelegten Kriterien erfüllen. Dann erhält es den Status "End of Waste".
Anmerkung: Auf der Grundlage der Abfallrahmenrichtlinie kann ein Abfall, der einem Recyclingverfahren oder einem anderen Verwertungsverfahren unterzogen wurde, nicht mehr Abfall sein, wenn er die folgenden Bedingungen erfüllt: Der Stoff oder Gegenstand soll für bestimmte Zwecke verwendet werden; für einen solchen Stoff oder Gegenstand besteht ein Markt oder eine Nachfrage; der Stoff oder Gegenstand erfüllt die technischen Anforderungen für den spezifischen Zweck und entspricht den geltenden Rechtsvorschriften und Normen für Produkte; und die Verwendung des Stoffes oder Gegenstands insgesamt nicht zu nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt oder die menschliche Gesundheit führt.
Circular Economy and Biochemicals