Die wesentlichen Auswirkungen der Änderungen auf unsere Prozesse sind:
Verschiebung des Anwendungsdatums: Der Beginn der EUDR-Anwendung wird erneut um zwölf Monate verschoben. Für mittelgroße und große Unternehmen gilt nun der 30. Dezember 2026 als neues Anwendungsdatum.
Einführung der Kategorie „Downstream Operator“: Die Abgabe und Weitergabe von Sorgfaltspflichterklärungen sowie Referenznummern ist künftig ausschließlich auf den ersten Downstream Operator beschränkt. Dieser erste Operator ist verpflichtet, die erhaltene Referenznummer an seinen jeweiligen ersten Downstream Operator weiterzugeben. Eine Weiterleitung über diesen Punkt hinaus ist nicht mehr erforderlich.
Überprüfung der Verordnung: Die Europäische Kommission führt bis zum 30. April 2026 eine Vereinfachungsprüfung der Verordnung durch.
Aufgrund dieser Anpassungen wird UPM Plywood künftig keine EUDR Referenz- und Prüfnummern mehr als Anhang zu Kundenrechnungen versenden.