Die Entwaldungsverordnung der Europäischen Union (EUDR) ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten. Ihre Bestimmungen gelten ab dem 30. Dezember 2025 vollständig. Zu den zentralen Anforderungen zählt die Einführung von Sorgfaltspflichtsystemen, mit denen die Legalität sowie der entwaldungsfreie Ursprung betroffener Produkte überprüft werden sollen.
Als nachgelagerter Marktteilnehmer ist UPM Plywood verpflichtet, ein aktuelles Sorgfaltspflichtsystem einzurichten und zu unterhalten. Dies umfasst zwei wichtige Schritte: Erstens muss überprüft werden, ob die direkten Lieferanten ihre Sorgfaltspflicht erfüllt haben, und zweitens muss eine Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement, DDS) an das TRACES-Informationssystem der EU übermittelt werden. Um eine lückenlose Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, muss die DDS die Referenz- und Verifizierungsnummern aus den von Lieferanten eingereichten Sorgfaltserklärungen enthalten.
Nach Einreichung eines DDS bei TRACES erhält UPM neue Referenz- und Verifizierungsnummern. Diese werden den Kunden entweder auf den Rechnungen oder über das Kundenportal MyWISA zur Verfügung gestellt. Die Kunden können die Nummern dann für ihre eigenen DDS verwenden.
„Wir sind stolz darauf, eine benutzerfreundliche Lösung anbieten zu können, die unseren Kunden über unser Kundenportal MyWISA klare, kontospezifische EUDR-Daten liefert. Mit einer übersichtlichen Berichterstattung und maßgeschneiderten, herunterladbaren Daten sorgen wir für Transparenz und Rückverfolgbarkeit in jedem Schritt“, erklärt Mikko Tilli, Senior Manager of Digital Services, UPM Plywood.
Das öffentliche Due-Diligence-System von UPM wird kurz vor dem vollständigen Inkrafttreten der Verordnung auf der Website des Unternehmens verfügbar sein.