Mitarbeitende
und Geschäftstätigkeit
Praktischer Leitfaden
Respekt gegenüber Mitarbeitenden und Menschenrechten
Die Vorgehensweise von UPM
Wir setzen uns dafür ein, sicherzustellen, dass die Menschenrechte in all unseren operativen und geschäftlichen Aktivitäten in Übereinstimmung mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte respektiert werden. Wir fördern angemessene Arbeitsbedingungen, tolerieren unter keinen Umständen den Einsatz von Zwangs- oder Kinderarbeit und gehen bei der Sicherheit niemals Kompromisse ein. Wir arbeiten nur mit Geschäftspartnern zusammen, die dieses Engagement für Menschenrechte und Arbeitsschutz teilen. Wir dulden keine Diskriminierung und Belästigung und fördern aktiv Vielfalt und Inklusion.
Beispiele und bewährte Verfahren für Sie
Menschenrechte und angemessene Arbeitsbedingungen
- Erstellen Sie Richtlinien, die den Respekt vor Menschen und ihrer Würde gewährleisten. Implementieren Sie Verfahren, die den Schutz der Personen in der schwächsten Position gewährleisten.
- Behandeln Sie Ihre Mitarbeitenden jederzeit gleich und mit Respekt, z.B. bezüglich Personalbeschaffung, Beförderungen, Entlohnung und Sozialleistungen. Diskriminieren Sie nicht aufgrund von ethnischer Herkunft, Alter, Nationalität, Geschlecht, sexueller Orientierung, Sprache, Religion, politischer oder anderer Ansichten, Gewerkschaftszugehörigkeit, Behinderung (sichtbar oder nicht sichtbar), sozialer Herkunft, Vermögen, Familie oder sonstigem Status.
- Erstellen Sie regelmäßige Risikobewertungen, um Menschenrechtsrisiken, die mit Ihren Geschäftstätigkeiten oder Betriebsabläufen verbunden sind, zu identifizieren und zu verwalten.
- Sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeitenden ungehindert Gewerkschaften bilden bzw. Gewerkschaften nach eigenem Ermessen beitreten oder nicht beitreten und Kollektivverhandlungen führen können.
- Fördern Sie angemessene Arbeitsbedingungen. Beachten Sie die Normen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) für reguläre Arbeitszeiten von nicht mehr als 8 Stunden pro Tag und nicht mehr als 48 Stunden pro Woche. Achten Sie darauf, dass Überstunden aus freien Stücken geleistet und konsequent vergütet werden.
- Vergeben Sie an alle Arbeitnehmenden eine Lohnabrechnung für jeden Abrechnungszeitraum.
- Fördern Sie gerechte Löhne, indem Sie beispielsweise den Existenzlohn-Ansatz einführen, der die Grundbedürfnisse der Arbeiterschaft und ihrer Familien deckt.
- Der Existenzlohn wird von der ILO definiert als „das Lohnniveau, das erforderlich ist, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und ihren Familien einen menschenwürdigen Lebensstandard zu ermöglichen, wobei länderspezifische Gegebenheiten zu berücksichtigen sind und der Lohn für die während der normalen Arbeitszeit geleistete Arbeit berechnet wird“.
- Überprüfen Sie Ihr Lohngefälle und ergreifen Sie Maßnahmen, um einen existenzsichernden Lohn zu gewährleisten.
- Schützen Sie Ihre Mitarbeitenden vor Krankheiten und Verletzungen, die sich aufgrund ihrer Beschäftigung ergeben könnten.
- Erklären Sie in Ihren Richtlinien und vermitteln Sie klar und eindeutig, dass sexuelle Belästigung oder jegliche andere Form der Belästigung oder unangemessenes Verhalten nicht toleriert werden. Machen Sie deutlich, dass Mitarbeitende sich weder verbal noch körperlich oder visuell auf eine Weise verhalten dürfen, die als anstößig, einschüchternd, bedrohlich, bösartig oder beleidigend aufgefasst werden könnte.
- Bestimmen Sie das Mindestalter für die Beschäftigung gemäß der maßgeblichen Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) oder der lokalen Gesetze, wenn diese ein höheres Mindestalter vorsehen. Legen Sie gegebenenfalls Aufgaben und Arbeitszeiten fest, die jungen Mitarbeitenden (unter 18 Jahren) aufgetragen werden können. Stellen Sie sicher, dass die Beschäftigung junger Personen deren Ausbildung, Entwicklung oder Gesundheit nicht gefährdet.
- Tolerieren Sie keinesfalls Sklaverei, Zwangsarbeit oder Menschenhandel bei Ihren Geschäftstätigkeiten. Setzen Sie keine Schuldknechtschaft oder Gefangenenarbeit ein.
- Zwangsarbeit liegt vor, wenn ein Mensch:
- Durch psychische oder körperliche Bedrohungen zum Arbeiten gezwungen wird.
- Zur Rückzahlung eines Kredits oder zur Wiedererlangung konfiszierten Eigentums, wie z.B. Reisepässe oder Ausweise oder durch die Androhung einer Anzeige bei den Immigrationsbehörden zur Arbeit gezwungen wird.
- Entmenschlicht, als Sache behandelt oder als Eigentum ge- oder verkauft wird.
- Körperlich oder in seiner Freizügigkeit eingeschränkt wird.
- Täglich, wöchentlich oder monatlich zu übermäßig langen Arbeitszeiten gezwungen wird, ohne dass dabei die per anwendbarem Gesetz oder Tarifvertrag festgelegten Pausen eingehalten werden.
Landrechte
- Sorgen Sie dafür, dass Sie die notwendigen Maßnahmen kennen, die erforderlich sind, wenn Land für Ihre geschäftlichen Tätigkeiten erworben, gepachtet oder genutzt wird. Ermitteln Sie, wen Sie konsultieren müssen.
- Führen Sie, wo erforderlich, eine Due-Diligence-Prüfung durch , um die bestehenden Land- oder Eigentumsrechte von Einzelpersonen oder indigenen Völkern zu gewährleisten.
- Implementieren Sie regelmäßige Konsultationen mit den lokalen Gemeinschaften und indigenen Gruppen.
- Fördern Sie die Null-Toleranz-Haltung gegenüber Landraub.
Sicherheit
- Gewährleisten Sie, dass Ihren Mitarbeitenden stets kostenlos die erforderliche persönliche Schutzausrüstung zur Sicherheit am Arbeitsplatz zur Verfügung steht, und sorgen Sie dafür, dass diese Ausrüstung ordnungsgemäß genutzt wird.
- Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeitenden, die auf dem Betriebsgelände von UPM arbeiten oder dieses besuchen, mit den Sicherheitsbestimmungen von UPM vertraut sind und tätigkeits- und standortspezifische Sicherheitsschulungen erhalten. Das UPM Tool für Arbeitssicherheitstraining enthält und zeigt die grundlegenden Sicherheitsanforderungen. Je nach Tätigkeit müssen die erforderlichen Module vor Betreten des UPM Geländes durchgearbeitet werden.
Beachtung von Umweltauswirkungen und Produktsicherheit
Die Vorgehensweise von UPM
UPM beachtet die einschlägigen Umweltschutzgesetze und Produktvorschriften und weiß, wie die Aktivitäten des Unternehmens sich auf Luft, Klima, Wasser, Land und biologische Vielfalt auswirken. Unser Ziel ist es, alle direkten oder indirekten negativen Auswirkungen auf die Umwelt oder die Menschen in unserem Einflussbereich zu minimieren. UPM setzt sich für wissenschaftlich fundierte Maßnahmen ein, um die Auswirkungen unserer Aktivitäten auf das Klima und die Biodiversität zu verringern und sich an den Klimawandel anzupassen. Wir setzen uns dafür ein, dass unsere operativen und geschäftlichen Aktivitäten keine Entwaldung verursachen oder dazu beitragen. Wir messen und bewerten kontinuierlich, welche direkten und indirekten Umweltauswirkungen und -belastungen aus den Betriebsabläufen von UPM entstehen. Chemikalien und andere gefährliche Substanzen werden von uns sicher und gemäß international anerkannten Managementsystemen gehandhabt.
Beispiele und bewährte Verfahren für Sie
- Ermitteln und bewerten Sie die Umweltaspekte Ihrer Tätigkeit und deren Umweltauswirkungen. Steuern Sie die wesentlichen Umweltauswirkungen in normalen und außergewöhnlichen Situationen.
- Erwerben und erhalten Sie alle erforderlichen Umweltzulassungen bezüglich Abfall, Luft, Wasser und Chemikalien. Stellen Sie sicher, dass auch Ihre Vertragspartner über die erforderlichen Zulassungen verfügen.
- Messen und protokollieren Sie Emissionen und Abfälle, die Luft, Boden und Wasser betreffen. Verfolgen Sie Ihre direkten CO2 Emissionen ebenso wie Ihre Emissionen durch extern eingekaufte Energie.
- Setzen Sie Ziele für geringere Emissionen.
- Verlangen Sie von Ihren Lieferanten Berichterstattung über deren CO2-Emissionen.
- Wenn Ihre Tätigkeit Feldarbeit umfasst (Fortwirtschaft, Landwirtschaft, Tagebau usw.), fördern Sie die biologische Vielfalt in den Gebieten, in denen Sie tätig sind.
- Sorgen Sie dafür, dass Ihre Produkte die gesetzlichen und die für UPM geltenden Anforderungen an die Arbeits- und Produktsicherheit erfüllen.
- Veranlassen Sie umfassende Sicherheitstests, um sicherzustellen, dass Ihre Produkte den rechtlichen Standards entsprechen, die Sicherheitsvorgaben beachtet werden und keine gefährlichen Substanzen enthalten sind.
- Beachten Sie die gesetzlichen und von UPM bestimmten Materialbeschränkungen.
- Erhalten Sie einen vollständigen Datensatz zum Rohstoffgehalt, z.B. zu den eingesetzten Chemikalien und Verbindungen.
- Sorgen Sie dafür, dass alle Ihre Rohstoffe aus rechtmäßigen Quellen stammen.
- Verhindern Sie mithilfe angemessener Abläufe und Maßnahmen wie Auffangbehältern und/oder -becken und angemessener Vorkehrungen für den Umgang mit diesen Substanzen das Austreten von Chemikalien und anderen gefährlichen Substanzen in die Umwelt. Informieren Sie UPM über relevante Abweichungen oder Leckagen.
- Etablieren und erhalten Sie Verfahren, die die Einhaltung Ihrer Abfallmanagement-Verpflichtungen gewährleisten. Suchen Sie stets nach Möglichkeiten, um Abfall durch die in Ihrem Unternehmen oder in Ihrem Besitz befindlichen Produkte oder Gegenstände von Kunden zu vermeiden und wiederzuverwerten. Stellen Sie sicher, dass Sonderabfälle gemäß den anwendbaren Gesetzen und den Anweisungen des Herstellers behandelt werden.
- Sorgen Sie für die Anwendung eines angemessenen Umweltmanagementsystems in Ihrem Betrieb. UPM bevorzugt Systeme, die mit einem angemessenen Umweltstandard wie z. B. ISO 14001 konform sind.